Manfred Harm
Trainer A (Fahrlehrer FN / seit 1998)
Fahrrichter und Parcourschef
geboren: 25.11.1949
Familienstand: verheiratet / drei Kinder

Corinna Hansen-Harm
Trainerin B (Fahrwartin FN / seit 1998
geboren: 24.11.1977
Familienstand: verheiratet / zwei Kinder

 

1. ) Was ist eine Fahrschule?
Fahrschulen (FN) sind Ausbildungsstätten mit besonderen Qualitätsmerkmalen. Sie werden von der FN geprüft und überwacht. Sie verfügen über qualifizierte Ausbilder, geeigneten Schulpferde, sicheres Geschirr, Fahrschulwagen auf dem aktuellen technischen Stand und tierschutzgerechte Pferdehaltung. Sie bieten auch einen betrieblichen Versicherungsschutz für Ihre Mitarbeiter und Schüler, sowie die Ihnen anvertrauten Pferde.

2. ) Warum sollte man sich einer Fahrschule (FN) anvertrauen?
Der Zusatz FN garantiert Ihnen eine geprüfte Qualität rundum. Diese Betriebe sind darauf eingestellt, ihre Schüler gründlich mit dem Gespannfahren vertraut zu machen und umfassend in Theorie und Praxis auszubilden. Hier können Sie lernen, mit dem Gespann verkehrssicher, tierschutzgerecht und umweltschonend auf der Straße, in Feld und Flur und auf dem Turnierplatz umzugehen.

3. ) Trainer / Was sind die eigentlich?
Das sind qualifizierte Fahrausbilder der FN, die Ihre Qualifikation in der Praxis und in Lehrgängen erworben und eine Fachprüfung der FN bestanden haben.

4. ) Ausbildung in Gespannfahren und das deutsche Fahrabzeichen. Wozu eigentlich?
Die Anforderungen an Hobby-Fahrer sind heute erheblich. Gründliches Wissen und gute praktische Ausbildung im Umgang mit Pferd und Wagen muss deshalb zur eigenen Sicherheit vor der ersten Fahrt stehen: Diese Mühe muss man sich einfach machen! Selbst ehemals aktive Fahrer sollten sich einer Ausbildung unterziehen. Verkehrsdichte, Straßenbau, Wagentechnik und auch die Art der Wagenpferde hat sich geändert.
Der Kutschwagen (pferdebespanntes Fuhrwerk) gilt als Fahrzeug (i.S.d. StVZO, StVO) er muss im Straßenverkehr mit ganz besondere Sorgfalt geführt werden. Es gibt somit Anforderungen an Fahrzeuglenker, Pferde und Fahrzeug, die muss man lernen.
Für Sportfahrer (LPO-Veranstaltungen / Turniere) wird ein Fahrausweis gefordert, der ein Fahrerabzeichen voraussetzt.
Gewerbliche Fahrer u.U. einen Sachkundennachweis erbringen, dazu dient das DFA bzw. ein Gespannführerausweis(Länderregelung, Auflagen der Kreise)

Wir über uns

Corinna
Manfred
Fahne
logo
clip_holst

Home

Wir über uns

Anfahrt

Holsteiner

Fahrpferde

Fahrponys

Fahrten

Training

Lehrgänge

Vermittlung

Meldestelle

Bilder